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Abstimmung Klima-Paragraf 9. Juni 2024




Am 9. Juni stimmen wir neben dem Stromgesetz auf Bundesebene auch noch über eine zweite Vorlage ab, die vom Muri Energie Forum bearbeitete Themen betrifft. Nämlich über die Einführung eines kantonalen Klimaparagrafen. Bei dieser Abstimmung stimmen wir nicht über eine oder mehrere konkrete Massnahmen ab, sondern darüber, ob der Klimaschutz in der Kantonsverfassung verankert wird. Die Verfassung ist unsere höchste Rechtsnorm, in ihr sind die zentralen staatlichen Aufgaben geregelt. Sämtliche neuen Gesetze und Gesetzesrevisionen müssen verfassungskonform sein, sprich müssten in Zukunft berücksichtigen, dass sich der Kanton Aargau der Begrenzung des Klimawandels verpflichtet hat.


Neben der Begrenzung des Klimawandels soll auch die Anpassung an dessen nachteilige Auswirkungen (z.B. Hitzeschutz, Schutz vor Extremwetterereignissen) gestärkt werden.


Im Speziellen ist hervorzuheben, dass die Gemeinden damit ebenfalls zu aktivem Klimaschutz verpflichtet werden. Die bisherigen Regelungen betreffen nur den Bund und die Kantone. Das bisherige nationale Klima- und Innovationsgesetz bezieht die Gemeinden nicht mit ein.


Die Abstimmung zum Klimaparagrafen fusst in einer parlamentarischen Initiative einer Gruppe um Jonas Fricker (Grüne) mit Mitgliedern aus GLP, EVP, SP und Die Mitte. Der ursprüngliche Vorschlag wurde im Parlament etwas abgeschwächt und wird von den Parteien Grüne, SP, GLP, EVP, Die Mitte und FDP unterstützt. Des weiteren sind zahlreiche Organisationen aus dem Bereich Klima- und Umweltschutz im Pro-Komitee zu finden.


Der Grosse Rat und der Regierungsrat empfehlen ein JA - dem kann sich das Muri Energie Forum nur anschliessen an dieser Stelle.


Die wichtigsten Pro-Argumente

  • Die Klimaerwärmung und ihre Folgen sind die grösste Herausforderung unserer Zeit und müssen so schnell wie möglich eingedämmt werden. Bei Klimaschutz und Klimaanpassung handelt es sich um grundlegende und langfristige Ziele des Kantons, weshalb eine Verankerung in der Kantonsverfassung wichtig ist.

  • Dank dem neuen Paragrafen sind sowohl der Kanton als auch die Gemeinden in der Pflicht, etwas gegen die Klimakrise zu unternehmen. Deswegen macht auch eine Verankerung auf Kantonsstufe Sinn, denn das nationale Klima- und Innovationsgesetz bezieht die Gemeinden nicht mit ein.

  • Sämtliche neue Gesetze und Gesetzesrevisionen müssen verfassungskonform sein. Mit dem Klimaparagraf in der Verfassung wird sichergestellt, dass neue und revidierte Gesetze die Klima ziele berücksichtigen.

  • Bringt Rückenwind für bestehende Aktivitäten und erhöht die Wahrscheinlichkeit für die Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050.

  • Der Klimaparagraf erhöht die mittel- und langfristige Planungs- und Rechtssicherheit bis zum Erreichen der Klimaziele und schafft damit klare Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft. Dieser Wandel führt zu einen Innovationsschub und trägt zur langfristigen Sicherung der Standortattraktivität des Kantons Aargau sowie der Lebensqualität dessen Bevölkerung bei.



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